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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung

des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die

Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung (LKO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

§ 6

Kreisumlage

Gemäß § 31 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 07.12.2022 (GVBl. 2022 S. 413), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.

Darüber hinaus erfolgt für die Gemeinden, welche eine über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegende Steuerkraftmesszahl aufweisen, eine progressive Festsetzung. Dabei wird der Eingangsumlagesatz für je begonnene 10 v. H. der über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegenden Steuerkraftmesszahl um 7,5 % bis zur höchsten Stufe von 145 % des Eingangsumlagesatzes erhöht.

Die Kreisumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 57.032.275 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 44.928.258 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 32.318.436 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 32.789.842 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 18.856.936 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt 2.388.672 EUR.

§ 8

Über- und außerplanmäßige

Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO in Verbindung mit § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall nicht im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes oder durch einen Deckungsvermerk gedeckt werden können und

• im Ergebnis- und Finanzhaushalt den jeweiligen Haushaltsansatz um 30 v. H. übersteigen,

• bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 20 v. H. des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen.

Eine Überschreitung bis zu 10.000 Euro ist immer unerheblich. Eine Überschreitung um 200.000 Euro ist immer erheblich.

Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des

§ 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 3,0 v. H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen.

§ 9

Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Am 30.06.2024 befand sich eine Beamtin in Altersteilzeit.

Die Bewilligung von Altersteilzeit an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist im Rahmen des bis 31.12.2022 gültigen Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte bis zur tariflich vorgesehenen Quote von 2,5 % der Beschäftigten zugelassen. Für 2022 entspricht die Quote einer Anzahl von acht Personen. Davon waren am 30.06.2024 drei Stellen belegt.

§ 11

Gebührensätze der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Das Schuljahr der Musikschule dauert vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres. Die Gebührentarife nach § 19 der 9. Änderungssatzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden wie folgt festgesetzt:

I. Grundstufe (4 – 8 Jahre) in Gruppen ab 5 Schülerinnen/Schülern

II. Unter-, Mittel und Oberstufe Instrumental- und Vokalunterricht

54634 Bitburg, 30.05.2025
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Andreas Kruppert
Landrat

Hinweis:

Der Haushaltsplan des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt in der Zeit vom 02.06.2025 bis 11.06.2025 an allen Werktagen - außer samstags - im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer 435, zu den üblichen Dienstzeiten, und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Nach § 17 Abs. 6 der Landkreisordnung (LKO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,

schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist nach Satz 1 jedermann diese Verletzung geltend machen.