Bebauungsplan „Commissary“ des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg
- Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) –
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 u. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 6. Februar 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Commissary“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Da der Bebauungsplan Maßnahmen der Innenentwicklung steuert und auch die weiteren Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfüllt, kann dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 30. April 2026 über den Bebauungsplanentwurf beraten und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt im Südosten von Bitburg nordöstlich der Wankelstraße und wird im Norden durch die sich angrenzende ehemalige US Wohnsiedlung der Housing, im Osten durch die Flugplatzstraße, im Süden bzw. Südwesten durch die Wankelstraße und im Westen durch die Bebauung der Wankelstraße 1 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Bitburg, Flur 8, Flurstücke 162/96, 162/98, 162/97, Gemarkung Mötsch, Flur 5, Flurstück 150/7 und ist in einem weiter unten abgedruckten Kartenauszug dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann auch in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Zimmer 3.13), Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Grundsätzliches Ziel der Planung:
Durch die Bebauungsplanaufstellung kann dem Bedarf an gewerblichen Bauflächen auf einer innerhalb des Siedlungszusammenhangs liegenden, erschlossenen Fläche Rechnung getragen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Commissary“, bestehend aus der Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung wird nunmehr gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026
im Internet auf der Internetseite des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg,
www.konversion-bitburg.de veröffentlicht.
Die Unterlagen liegen außerdem als zusätzliches Informationsangebot in dem o.g. Zeitraum in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Zimmer 3.13), Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg, während der Dienststunden (montags – mittwochs 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, donnerstags 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern bzw. Stellungnahmen zur Bebauungsplanaufstellung vorbringen. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an info@konversion-bitburg.de gerichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit der Zweckverband Flugplatz Bitburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, der Verbandsversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.