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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Mit Schreiben vom 12.12.2023 hat die Firma AlphaBau S.à.r.l., Fischbach/Clervaux, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortsgemeinde Geichlingen, Verbandsgemeinde Südeifel, Teilbereich Neuerburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt. In dwer Ortsgemeinde Geichlingen ist die Umwandlung eines Gewerbegebietes zu einem Mischgebiet geplant.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit. Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:

Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist:

1.

Der vorgesehene Standort ist mit einer anderen Nutzungsart im aktuellen Flächennutzungsplan der VG Südeifel, Teilbereich Neuerburg, enthalten. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen.

2.

Ein konkreter Bedarfsnachweis zur Ausweisung eines Mischgebietes sollte im weiteren Verfahren ergänzt werden und dabei auch die Erschließung des östlich angrenzenden Gebietes berücksichtigt werden. Ferner ist im Rahmen der Bauleitplanung auf die Umsetzung des Mischgebietes im Sinne des § 6 BauNVO hinzuwirken.

3.

Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.

4.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist mit den entsprechenden Fachstellen abzustimmen.

5.

In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass von dem Vorhaben keine schädlichen Immissionen ausgehen.

6.

Die wasserschutzfachlichen Vorgaben zur Starkregenvorsorge sind zu beachten und entsprechend mit der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung abzustimmen.

Bitburg, 27. Mai 2024
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag
Katharina Scheer