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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 9 ‚B-Shelterbereich‘ des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg

- Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB -

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 26. April 2022 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ‘B-Shelterbereich’ beschlossen und den Beschluss gefasst, den neuen Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes

Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen geschaffen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden. Zudem sind die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Im Rahmen einer Umweltprüfung sind außerdem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und anschließend in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.

Die erneute Offenlage ist notwendig, weil u. a. aufgrund der Vermarktung sich eine geänderte Erschließungssituation ergibt, die Lärmkontingentierung geändert und andere Ausgleichsflächen herangezogen werden sollen.

Lage und Grobabgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt in der nordöstlichen Mitte des Verbandsgebietes des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, nordöstlich des Towers mit Nebenanlagen und südöstlich der Hans-Bongers-Straße. Das Plangebiet umfasst den überwiegenden Teil des ehemaligen B-Shelterbereiches und beinhaltet Flurstücke der Gemarkung Mötsch, Flur 4. Es umfasst rund 26,6 ha. Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt:

Öffentliche Auslegung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan fand in der Zeit vom 17.03.2014 bis einschließlich 04.04.2014 statt. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.10.2015 bis einschließlich 20.11.2015 statt. Im Zeitraum 05.08.2019 bis einschließlich 05.09.2019 fand eine erneute Offenlage statt.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht und die nach Einschätzung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 27.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Raum 1.38), Maria-Kundenreich-Straße 7, 54634 Bitburg während der Dienststunden (montags bis mittwochs 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, donnerstags 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, freitags 8:00 - 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg - www.konversion-bitburg.de - unter Flugplatz Bitburg/Downloads - kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und auch auf elektronischem Wege unter der E-Mailadresse info@konversion-bitburg.de Stellung beziehen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist zur öffentlichen Auslegung (27.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023) zur Verfügung.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht kennen musste und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bitburg, 5. Juni 2023
Zweckverband Flugplatz Bitburg
Andreas Kruppert
Verbandsvorsteher