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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 24/2024
Allgemeine Mitteilungen
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Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Oberraden  — (Gr.L.Nr. 226/2024)

Flur 9 Nr. 36,

LWFl.,

Auf der Kupp im Breitenfeld,  — 0,7197 ha

Flur 10 Nr. 21/5,

LWFl.,

Auf Bruch, —  0,7603 ha

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tage

ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

(Frist: 15.06.2024 bis einschl. 25.06.2024)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an:

Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.