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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel für das Jahr 2025

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit §§ 95 ff Gemeindeordnung (GemO) – in den jeweils geltenden Fassungen – am 18.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

772.221 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

772.221 Euro

der Jahresüberschuss auf

0 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

4.450 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-4.450 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf  —  150.000 Euro.

§ 5, 6 und 7

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Steuersätze

Gebühren und Beiträge

Entfallen

§ 8 Umlage

(Verbandsumlage)

Gemäß § 9 der Verbandsordnung erhebt der Zweckverband Naturpark Südeifel zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage.

Die Berechnung der Umlage bezieht sich auf den Finanzbedarf nach Berücksichtigung des Festbetrages durch den Verein Naturpark Südeifel.

Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird auf 147.480 € angesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.04.2025 an den Zweckverband zu entrichten.

Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:

Eifelkreis Bitburg-Prüm

47,1 %

61.221 EUR

Landkreis Trier-Saarburg

3,3 %

4.290 EUR

Verbandsgemeinde Arzfeld

10,8 %

14.038 EUR

Verbandsgemeinde Bitburger Land

5,2 %

6.758 EUR

Verbandsgemeinde Südeifel

30,3 %

39.384 EUR

Verbandsgemeinde Trier-Land

3,3 %

4.290 EUR

Verein Naturpark Südeifel

Festbetrag

17.500 EUR

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 betrug

56.645 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug

66.564 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug

74.208 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug

98.500 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug

112.041 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug

121.004 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug

104.078 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug

166.896 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

192.751 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

188.837 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich

188.837 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt voraussichtlich

188.837 EUR

Der Jahresabschluss 2023 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, jedoch noch nicht festgestellt. Für das Jahr 2024 und 2025 wurden die Planzahlen in das Eigenkapital eingerechnet.

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000,00 Euro überschritten sind. (vgl. § 29 der Geschäftsordnung des Zweckverbandes Naturpark Südeifel.

§ 11 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 12 und 13

Altersteilzeit

Leistungszahlungen

Entfallen

§ 14 Weitere Bestimmungen

Entfallen

Irrel, 02.01.2025
Zweckverband Naturpark Südeifel
Verbandsvorsteher