Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Fahrtberechtigung als Deutschlandticket in Form einer Chipkarte. Auf einigen Karten ist ein Ablaufdatum aufgedruckt (z. B. 09/2028). Dieses Datum betrifft ausschließlich die Karte selbst, nicht die Dauer des Anspruchs. Die Fahrtberechtigung gilt nur, solange die Voraussetzungen für die Kostenübernahme vorliegen.
In bestimmten Fällen ist eine neue Antragstellung erforderlich, insbesondere bei:
Änderungen wie Schulabgang, Klassenwiederholung, vorzeitiger Schulwechsel oder Umzug sind der Kreisverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Chipkarten ohne gültigen Anspruch werden zum 31. Juli 2026 deaktiviert und dürfen anschließend nicht mehr genutzt werden. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler behalten ihre Karten bitte, da diese im neuen Schuljahr weiterverwendet werden.
Für die Sekundarstufe II ist die Kostenübernahme einkommensabhängig. Die Einkommensgrenzen betragen:
Bei Überschreiten dieser Grenzen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist das Deutschlandticket eigenständig zu erwerben und die daraus entstehenden Kosten selbst zu tragen.