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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 25/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet

Landwirtinnen und Landwirte können noch bis zum 30. Juni 2023 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hält Antragsformulare vor und erteilt Auskünfte zum Verfahren.

„Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördern wir landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das dem Schutz unserer Umwelt dient und dabei nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch den Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt und einen Beitrag zur Vereinbarkeit von ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit leistet“, sagten die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des Antragsstarts. Förderanträge können für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:

Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,

Anlage von Saum- und Bandstrukturen,

Umwandlung von Acker in Grünland,

Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,

Alternative Pflanzenschutzverfahren,

Vielfältige Kulturen im Ackerbau,

Vertragsnaturschutz Grünland,

Vertragsnaturschutz Kennarten,

Vertragsnaturschutz Acker sowie,

Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplafond von 7,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen.

Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird schwerpunktmäßig das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.