Bekanntmachung des Wahlleiters des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Am Sonntag, dem 30. August 2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Landrätin/Landrats und am Sonntag, dem 20. September 2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Landrätin/Landrats statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 24. Juli 2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.