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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit

Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Buchet und Sellerich, Verbandsgemeinde Prüm

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung Folgendes bekannt:

1. Die evm Windpark Schneifelhöhe GmbH & Co. KG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen des Typs Nordex N163/5.X, Nabenhöhe jeweils 164 m, Rotordurchmesser jeweils 163 m, Nennleistung jeweils 5,7 MW in der Verbandsgemeinde Prüm, Gemarkung Buchet Flur 2, Flurstück 126/5 und Flur 6, Flurstück 33/9 sowie in der Gemarkung Sellerich Flur 11, Flurstücke 102, 103 und 104/2. Das Vorhaben liegt innerhalb des Sondergebietes „C – Schneifel Süd“ der 6. Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm – Teilfortschreibung „Windenergie“. Die Anlage soll voraussichtlich im Juli 2024 in Betrieb genommen werden.

Hierfür ist gemäß §§ 4 Abs. 1, 10, 19 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verord­nung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fas­sung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Dieses Genehmigungsverfahren hat das Aktenzeichen 06U220235-10.

Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung der beantragten Genehmigung ist nach der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) i. V. m. § 3 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.

2. Für das Vorhaben wurde von der Antragstellerin gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

Der UVP-Bericht und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen (u. a. Haselhuhn-Untersuchungen, Fachgutachten Fauna, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Prüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Rodungsübersicht, Landschaftsbildanalyse einschl. Visualisierungen, Hydrogeologie-Gutachten, Ausführungen zum Denkmalschutz) enthalten Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Weitere Angaben über Art und Umfang des Vorhabens sowie deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit und Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen einschließlich Gutachten, insbesondere zu Schall- und Schattenwurf sowie Eisfall, können den Antrags- und Planunterlagen zum Verwaltungsverfahren mit dem Aktenzeichen 06U220235-10 entnommen werden.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören neben den umweltrelevanten Stellungnahmen (u.a. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier vom 17.02.2023, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Trier vom 14.02.2023, Forstamt Prüm vom 24.01.2023, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, untere Denkmalpflegebehörde vom 13.02.2023, untere Landesplanungsbehörde vom 21.02.2023, untere Naturschutzbehörde vom 07.06.2023, untere Bauaufsichtsbehörde vom 15.06.2023, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr Hahn/Flughafen vom 16.11.2022, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bonn vom 21.11.2022, Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie in Koblenz vom 23.01.2023 und Außenstelle Trier vom 10.02.2023 sowie Direktion Landesdenkmalpflege vom 17.01.2023, Landesamt für Geologie und Bergbau Mainz vom 27.02.2023) insbesondere folgende Unterlagen:

Abschnitt und Bezeichnung:

1 Antrag

1.1 Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem BImSchG (Formular 1.1 – 1.2)

1.2 Ansprechpartner (Anlage 1)

1.3 Kurzbeschreibung

1.4 Liste Koordinaten und Flurbezeichnungen

1.5 Herstellkosten / Rohbaukosten

1.6 Errichtungskosten der Anlage

2 Verzeichnis der Unterlagen (Formular 2)

3 Anlage und Betrieb

3.1 Anlagen- und Betriebsbeschreibung (Anlage 2)

3.2 Schematische Darstellung (Fließbild) (Anlage 3)

3.3 Anlagendaten (Reihenfolge nach Fließbild) (Formular 3)

3.4 Angaben zur effizienten und sparsamen Energienutzung

3.5 Fundamentbeschreibung

3.6 Technische Beschreibung

4 Gehandhabte Stoffe

4.1 Gehandhabte Stoffe (Formular 4 - 4A)

4.2 Angaben zum Stoffinventar des Betriebsbereiches vor Errichtung/Änderung einer Anlage (Anlage 4)

4.3 Beschreibung zum Umgang mit wassergefährlichen Stoffen

4.4 Sicherheitsdatenblätter

5 Betriebsablauf

5.1 Einleiterdaten (Formular 5.1) - entfällt

5.2 Emissionsdaten (Formular 5.2) - entfällt

6 Luftverunreinigenden Emissionen

6.1 Verzeichnis der Emissionsquellen (Luftverunreinigungen) (Formular 6.1) - entfällt

6.2 Verzeichnis der Treibhausgasquellen nach TEHG (Formular 6.2) - entfällt

7 Lärmrelevante Emissionen

7.1 Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate (Formular 7)

7.2 Schall-Immissionsprognose

7.2.1 Immissionsorte (Anlage A)

7.2.2 Zu berücksichtigende Vorbelastung (Anlage B)

7.3 Schallleistungspegel der WEA

7.4 Sonstige Emissionen - Schattenwurfprognose

7.5 Angaben zu den Schutzmaßnahmen

8 Anlagensicherheit

8.1 Angaben zur Störfallverordnung (Formular 8.1 - 8.3)

8.2 Einschätzung zur Störfallverordnung

8.3 WEA-Kennzeichnung (Tagkennzeichnung und bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung)

8.4 Blitzschutz

8.5 Eiserkennung

9 Abfälle - Angaben zu den Nebenreaktionen und produkten sowie Abfällen

9.1 Angaben zu den Abfällen (Formular 9.1)

9.2 Entsorgungsbestätigung (Formular 9.2)

9.3 Angaben zum Abwasser (Formular 9.3 – 9.3A) - entfällt

9.4 Abfälle bei Errichtung

9.5 Abfälle nach Inbetriebnahme

10 Arbeitsschutz

10.1 Angaben zum Arbeitsschutz (Formulare 10.1 – 10.3)

10.2 Vorgesehene Maßnahmen zum Arbeitsschutz

10.2.1 Arbeits-, Personen-, Brandschutz (Betrieb)

10.2.2 Arbeitsschutz (Aufbau)

11 Brandschutz

11.1 Angaben zum Brandschutz (Formular 11.1)

11.2 Angaben zum Brandschutz (Formular 11.2)

11.3 Grundlagen Brandschutz

11.4 Brandschutzkonzept (WEA-bezogen)

12 Naturschutz, Umweltverträglichkeit und Landespflege

12.1 Naturschutz und Landespflege (Formular 12.1)

12.2 UVP-Screening gem. UVPG (Formular 12.2)

12.3 Umwelteinwirkungen

12.4 Umweltverträglichkeitsprüfung

12.5 Haselhuhn-Untersuchungen

12.6 Fachgutachten Fauna

12.7 Fachbeitrag Naturschutz

12.8 Artenschutzrechtliche Prüfung

12.9 FFH-Verträglichkeitsprüfung

12.10 Rodungstabelle

12.11 Landschaftsbildanalyse

12.12 Hydrogeologie-Gutachten

12.13 Denkmalschutz

12.14 Seismologische Station Bleialf

13 Lagepläne

13.1 Topographische Karte 1:25.000

13.2 Topographische Karte 1:10.000

13.3 Lageplan (mit Umgebungsbebauung) 1:12.000

13.4 Lageplan (mit Umgebungsbebauung) 1:5.000

13.5 Lageplan je Standort (mit Umgebungsbebauung) 1:1.000

13.6 Bebauungsplan

13.7 Flächennutzungsplan

13.8 Regionalplan

14 Bauunterlagen

14.1 Antrag auf Baugenehmigung

14.2 Nachweis der Bauvorlageberechtigung

14.3 Lageplan / Katasterlagepläne

14.4 Flurstücksliste

14.5 Flurstücksnachweise

14.6 Aufstellungsplan für Apparate und Maschinen - entfällt

14.7 Grenzabstandsberechnung

14.8 Bauzeichnungen

14.8.1 Übersichtszeichnung

14.8.2 Abmessungen Gondel und Rotorblätter

14.8.3 Schalplan Fundament

14.9 Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen

14.10 Maßnahmen bei Betriebseinstellung

14.10.1 Rückbaukostenschätzung

14.10.2 Rückbauaufwand

14.10.3 Rückbauverpflichtungserklärung

14.11 Standsicherheitsnachweis und andere bautechnische Nachweise

14.11.1 Standsicherheitsnachweis

14.11.2 Typenprüfung

14.12 Spezifikationen Zuwegung, Kranstellfläche und Fundamente

14.13 Baugrundgutachten

14.14 Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

14.15 Baulastverpflichtungserklärungen

14.16 Nutzungsverträge der Baugrundstücke

15 Sonstige Unterlagen

15.1 Technische Beschreibung Befahranlage

15.2 Unterlagen und Lagepläne für die straßenrechtliche Prüfung

15.3 Unterlagen zur Luftfahrt

15.4 Militärische Höhenbeschränkung

15.5 Angaben zum Richtfunk

15.6 Fledermausmodul

3. Die Antrags- und Planunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Umweltverträglichkeit in Form eines UVP-Berichtes sowie die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden behördlichen Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, werden gemäß § 10 der 9. BImSchV i. V. m. § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes in dem Zeitraum vom 11.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 (Auslegungsfrist) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter dem Link https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen

und im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (https://www.uvp-verbund.de/portal/) zugänglich.

Darüber hinaus liegen Ausfertigungen der Unterlagen aus von Dienstag, 11.07.2023 bis einschließlich Donnerstag, 10.08.2023 bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 310 (Telefon 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de oder Telefon 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

und bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer Nr. 305 (Telefon 06551 943-305, E-Mail robert.ennen@vg-pruem.de, Telefon 06551 943-304, E-Mail claudia.breuer@vg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die Unterlagen können dort während der o.a. Dienststunden eingesehen werden.

4. Die Öffentlichkeit kann Einwendungen gegen das Vorhaben vom 11.07.2023 bis einschließlich 11.09.2023 (Einwendungsfrist) schriftlich bei den v.g. Auslegungsstellen oder elektronisch (info@bitburg-pruem.de oder schons.richard@bitburg-pruem.de) erheben. Das Datum des Eingangs ist maßgebend.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach § 17 Abs. 1 und 2 des VwVfG in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen.

5. Gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Sollte die Genehmigungsbehörde im Rahmen dieser Ermessensentscheidung die Durchführung eines Erörterungstermins für erforderlich halten, so ist dieser gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich und findet statt am Donnerstag, 23.11.2023, ab 10:00 Uhr im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Straße 1. Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zur Erläuterung ihrer Einwendungen geben. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BlmSchG).

Sollte der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nicht, an einem anderen Termin oder abweichend als Online-Konsultation (§ 5 Abs. 2 PlanSiG) stattfinden, wird dies rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.

6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekanntzugeben sind. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BImSchV).

7. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Bescheides in den Kreisnachrichten des Eifelkreises Bitburg-Prüm und außerdem entweder im Internet oder im Trierischen Volksfreund ersetzt werden.

8. Der Nachbarstaat Belgien wurde über das beantragte Vorhaben unterrichtet (grenzüberschreitende Behördenbeteiligung).

Bitburg, den 19. Juni 2023

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Trierer Straße 1, 54634 Bitburg

In Vertretung
gez.: Andrea Fabry