Die öffentliche Bekanntmachung in den Kreisnachrichten Bitburg-Prüm, Ausgabe 24/2023 wird hiermit aufgehoben und wie folgt neu bekanntgemacht:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 26. April 2022 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ‘B-Shelterbereich’ beschlossen und den Beschluss gefasst, den neuen Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes
Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen geschaffen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden. Zudem sind die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu regeln. Im Rahmen einer Umweltprüfung sind außerdem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und anschließend in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
Die erneute Offenlage ist notwendig, weil u.a. aufgrund der Vermarktung sich eine geänderte Erschließungssituation ergibt, die Lärmkontingentierung geändert und andere Ausgleichsflächen herangezogen werden sollen.
Lage und Grobabgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt in der nordöstlichen Mitte des Verbandsgebietes des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, nordöstlich des Towers mit Nebenanlagen und südöstlich der Hans-Bongers-Straße. Das Plangebiet umfasst den überwiegenden Teil des ehemaligen B-Shelterbereiches und beinhaltet Flurstücke der Gemarkung Mötsch, Flur 4. Es umfasst rund 26,6 ha.
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt:
Öffentliche Auslegung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan fand in der Zeit vom 17.03.2014 bis einschließlich 04.04.2014 statt.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.10.2015 bis einschließlich 20.11.2015 statt.
Im Zeitraum 05.08.2019 bis einschließlich 05.09.2019 fand eine erneute Offenlage statt.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht und die nach Einschätzung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 18.07.2023 bis einschließlich 01.08.2023 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Raum 1.38), Maria-Kundenreich-Straße 7, 54634 Bitburg während der Dienststunden (montags bis mittwochs 8:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr, donnerstags 8:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr, freitags 8:00 – 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da es sich um eine erneute Offenlage handelt, wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg – www.konversion-bitburg.de – unter Flugplatz Bitburg/Downloads – kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und auch auf elektronischem Wege unter der E-Mailadresse info@konversion-bitburg.de Stellung beziehen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist zur öffentlichen Auslegung (18.07.2023 bis einschließlich 01.08.2023) zur Verfügung.
Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen verfügbar sind:
| • | Umweltbericht zum Bebauungsplan mit ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes (erstellt durch: Planungsbüro ISU, Hermine-Albers-Straße 3, 54634 Bitburg; Stand: Juni 2023) |
|
| Der Umweltbericht beschreibt und bewertet im Wesentlichen den Bestand des jetzigen Umweltzustands einschließlich der Umweltauswirkungen auf betroffene Schutzgüter. Der Umweltbericht stellt auch dar, wie und in welchem Umfang nachteilige Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf die Umwelt vermieden, verringert oder ausgeglichen werden können. |
| • | Altlastenuntersuchungen PFC Phase II zur Verbesserung des Gesamtbildes der Belastung des Shelter B-Bereichs (erstellt durch: Büro für Umweltplanung Spoo & Pittner GmbH, Zur Festung 13, 54318 Mertesdorf; Stand: 14.01.2022) |
|
| Das Gutachten verdichtet die bisherigen Daten und verbessert das Gesamtbild der Belastung anhand weiterer Bohrungen mit vorgesehenen Endtiefen von 2,0 m. |
| Neben diesen umweltbezogenen Informationen liegen dem Zweckverband Flugplatz Bitburg auch folgende umweltbezogene Stellungnahmen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert wie folgt bisher vor: | |
| Wasser / Abwasser / Oberflächenwasser oder Niederschlagswasser | |
| • | BUND, Stellungnahme vom 03.09.2019 |
| • | PFAS und andere Altlasten in Bezug auf Oberflächenwasser und Grundwasser |
| • | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Stellungnahme vom 28.08.2019 |
| • | Pipeline auf Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 29.08.2019 |
| • | Vorgaben zur Versickerung von Niederschlagswasser bei Belastungen mit PFC oder anderen Schadstoffen |
| • | Hinweise zur Entwässerungskonzeption u.a. bezüglich des Versiegelungsgrades im Hinblick auf bestehendes Wasserrecht im Rahmen der Abwasserbeseitigung. |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 11.11.2015 |
| • | Umgang mit Abwasser, Entwässerungskonzeption. |
| • | Stadtwerke Bitburg, Stellungnahme vom 04.11.2015 |
| • | Hinweise zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, Schmutzwasserkanälen, Versickerung von Niederschlagwasser, Regenwasserkanälen und Wasserversorgungsleitungen. |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 01.04.2014 |
| • | Informationen zum Entwässerungsgebiet, häusliche Schmutzwässer und Entwässerungskonzept. |
| Boden, Altlasten, Abfallwirtschaft, Baugrund und Bergbau | |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 01.04.2014 |
| • | Informationen zu bekannten Altlasten und zur Erstellung eines Sanierungs- und Verwertungskonzepts, Boden- und Bauschuttverwertung, ergänzenden Untersuchungen, Sanierungsvorschläge, Umgang mit gefährlichen Abfällen und gutachterlicher Begleitung von Abriss- und Tiefbauarbeiten. |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 26.03.2014 |
| • | Hinweise zu erloschenen Bergwerksfeldern und Radon. |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stellungnahme vom 11.11.2015 |
| • | Informationen zu einer Altablagerung auf einer Ausgleichsfläche, Hinweise auf das Vorhandensein nicht registrierter Altablagerungen oder Altstandorte und zur Beseitigung anfallender Aushubmassen. Berücksichtigung der Parameter PFC. |
| • | BUND, Stellungnahme vom 03.09.2019 |
| • | PFT-Belastung: Forderung nach öffentlich einsehbaren PFT-Untersuchungen, Beschreibung in den Textfestsetzungen, wie mit PFT-belastetem Boden umzugehen ist, Reduzierung der Größe der versiegelten Fläche. |
| • | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Stellungnahme vom 28.08.2019 |
| • | Pipeline auf Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 30.08.2019 |
| • | Hinweise zu erloschenen Bergwerksfeldern und Radon. |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion, Stellungnahme vom 29.08.2019 |
| • | PFC-Belastung |
| Naturschutz / Forst | |
| • | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Stellungnahme vom 20.11.2015 |
| • | Hinweise zur Konkretisierung von landespflegerischen Maßnahmen. |
| • | Forstamt Bitburg, Stellungnahme vom 16.11.2015 |
| • | Informationen zum Eschentriebsterben und Ausgleichsmaßnahmen. |
| • | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Stellungnahme vom 27.08.2019 |
| • | Hinweise zu den Textfestsetzungen zur inneren Durchgrünung der privaten Baugrundstücke. |
| • | Forstamt Bitburg, Stellungnahme vom 12.09.2019 |
| • | Hinweis auf Ersatzaufforstung, forstliche Bewertungen von Ausgleichsmaßnahmen, Informationen zu Sicherheitsabstand zum bestehenden Wald. |
| Immissionsschutz | |
| • | Ortsgemeinde Scharfbillig, Stellungnahme vom 19.08.2019 |
| • | Berücksichtigung von Geruchsimmissionen. |
Es wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, der Verbandsversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht kennen musste und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.