Mit Schreiben vom 17.02.2023 hat das Büro Plan-Lenz GmbH, Winterspelt, im Auftrag von Kristina Bachmann und Marcel Coenen, Seffern, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Ausweisung eines Sondergebietes südlich der Ortslage im Bereich „Brühlstraße“, in der Ortsgemeinde Seffern, Verbandsgemeinde Bitburger Land, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.
Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:
Die Ausweisung eines Sondergebietes in der Ortsgemeinde Seffern, Verbandsgemeinde Bitburger Land, ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:
| 1. | Der Standort ist nicht im aktuellen Flächennutzungsplans der VG Bitburger Land enthalten. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen. |
| 2. | Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten. |
| 3. | Die wasserschutzfachlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen und entsprechend mit der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung abzustimmen. |
| 4. | Weiterhin sind die Vorgaben zum Immissionsschutz und zum Brandschutz zu berücksichtigen. |
| 5. | Die Hinweise Westnetz sind zu berücksichtigen. |