Auf Antrag der destinature GmbH, 29389 Bad Bodenteich, vom 12.03.2025, haben wir eine beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung gem. §§ 16, 27 Abs. 3 ROG i. V. m. §§ 18, 17 LPlG zum Planungsvorhaben Errichtung bzw. Erweiterung einer Campinganlage, genannt „Destinature Dorf“, in der Gemarkung Ernzen, Flur 8, Flurstücke 69/2, 71, 81/1, 82, 72/1 und 68 tlw., eingeleitet.
Der raumordnerische Entscheid ergeht unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen im Rahmen der Trägerbeteiligung und unter Beachtung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV sowie der regionalen Raumordnungspläne der Region Trier (RROP 85/95, RROPneu 2024/E) mit folgenden Anforderungen und Hinweisen:
| 1. | Aufgrund des Vorhabens wird eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Südeifel, Bereich Irrel, sowie die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes im Regelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB erforderlich. |
| 2. | Wir weisen auf die naturschutzfachlichen Forderungen bezüglich der Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowie einer evtl. Betroffenheit des FFH-Gebietes Ourtal hin. |
| 3. | Die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz, sind zu beachten. |
| 4. | Die Hinweise der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, sind zu beachten. |
| 5. | Wir weisen auf die Bedenken der GDKE Landesdenkmalpflege sowie der GDKE Landesarchäologie hin. |
| 6. | Wir weisen auf den Anlagenplan der Westnetz GmbH, Regionalzentrum Trier, hin. |
Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar und unter Berücksichtigung der aufgeführten Hinweise raumverträglich ist.