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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Mit E-Mail vom 20.12.2024 hat die Mergen Verwaltungs-GmbH & Co. KG, 54597 Olzheim, eine beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung gem. §§ 16, 27 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. §§ 18, 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Ausweisung von Gewerbeflächen auf dem Grundstück der Gemarkung Olzheim, Flur 7, Flurstück 36/1, in der Verbandsgemeinde Prüm im Eifelkreis Bitburg-Prüm beantragt. Beabsichtigt ist die Verlagerung des Firmenstandortes des vorgenannten Betriebes auf das Plangebiet, um zukunftsfähige Expansionsmöglichkeiten zu schaffen.

Nachfolgend teilen wir das Ergebnis unserer Prüfung mit:

1. Hinsichtlich der Erfordernisse der Raumordnung / Standortwahl / überschlägigen Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Es wird festgestellt,

dass das Planungsvorhaben mit den Erfordernissen des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV und der regionalen Raumordnungspläne der Region Trier (RROP 85/95, RROPneu 2024/E) vereinbar ist,

dass die Standortwahl nicht zu beanstanden ist,

dass eine UVP-Pflicht nicht vorliegend ist.

Damit ist das Vorhaben diesbezüglich raumverträglich.

2. Hinsichtlich der Trägerbeteiligung / Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Vorhaben ist hinsichtlich der Äußerungen der Fachstellen / Öffentlichkeit raumverträglich, wenn die im Einzelnen genannten Maßgaben erfüllt werden:

1.

Aufgrund des Vorhabens wird eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm, Bereich Olzheim, sowie die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 2 BauGB erforderlich.

2.

Wir weisen auf die Vorgaben bezüglich der Leitungs-, Linien- sowie Anlagenpläne der Westnetz GmbH, Trier, Telekom, Mayen, sowie KNE Eifel, Prüm, hin.

3.

Wir weisen auf die naturschutzfachlichen Forderungen der unteren Naturschutzbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm hin.

4.

Die Hinweise der unteren Wasserbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm sind zu beachten.

5.

Die Hinweise der Generaldirektionen kulturelles Erbe, Trier und Koblenz, sowie der unteren Denkmalschutzbehörde des Eifelkreise Bitburg-Prüm sind zu beachten.

6.

Wir weisen auf die Vorgaben des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz, hin.

7.

Die verkehrliche Erschließung ist mit dem Landesbetrieb Mobilität, Gerolstein, abzustimmen.

8.

In den nachfolgenden bauleitplanerischen Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass die Belange des anlagenbezogenen Immissionsschutzes ausreichend Würdigung finden.

Bitburg, 20.06.2025
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Untere Landesplanungsbehörde
Im Auftrag
Verena Metzen