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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 27/2026
Seite 2
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Invasive Stauden-Lupine breitet sich im Eifelkreis aus

 

Die Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus), auch Stauden-Lupine genannt, ist eine beliebte Zierpflanze, die mit ihren auffälligen blauen bis violetten Blütenständen von Mai bis September blüht und Höhen von 60 bis 150 cm erreicht. Was im Garten attraktiv wirkt, stellt in der freien Landschaft jedoch eine erhebliche ökologische Gefahr dar. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung hin.

Die ursprünglich aus Nordamerika stammende Pflanze wurde im 19. Jahrhundert als Zier- und Bodenverbesserungspflanze nach Europa eingeführt. Durch ihre Fähigkeit, Stickstoff im Boden anzureichern, sowie ihre starke Vermehrung über Samen und Ausläufer verdrängt sie zunehmend heimische Pflanzenarten. Eine einzelne Pflanze kann bis zu 2.000 Samen pro Jahr produzieren. Besonders blütenreiche Kräuter und Wildblumen haben gegenüber der konkurrenzstarken Stauden-Lupine kaum eine Chance.

Die als invasiv eingestufte und zudem giftige Art breitet sich vielerorts unkontrolliert aus. Besonders betroffen sind artenreiche Magerwiesen und -weiden, die heute selten geworden sind und eine wichtige Funktion für den Erhalt der biologischen Vielfalt erfüllen. Im Eifelkreis zählen dazu die wertvollen Lebensräume auf dem Mohrweiler Plateau oberhalb von Kyllburg. Dort gefährdet die Stauden-Lupine zunehmend die verbliebenen artenreichen Magergrünlandflächen. Um diese zu schützen, muss ihre weitere Ausbreitung verhindert werden.

Auf eine Anpflanzung der Stauden-Lupine in Gärten, auf öffentlichen Grünflächen oder als Saatgutbeimischung auf Wildäckern sollte insbesondere in naturnahen Bereichen verzichtet werden. Einzelpflanzen sollten möglichst vollständig mit der Wurzel entfernt werden.

Auf landwirtschaftlich genutzten Wiesen wird eine mehrschürige Mahd vor der Vollblüte zwischen Ende Mai und September empfohlen. Dies verhindert die Samenbildung und erschwert die weitere Ausbreitung. Da die Pflanze bei günstiger Witterung mehrfach Samen bilden kann, ist konsequentes Vorgehen erforderlich. Zudem sollten landwirtschaftliche Maschinen nach Arbeiten auf befallenen Flächen gründlich gereinigt werden.

Betroffene Landwirtinnen und Landwirte sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an die Untere Naturschutzbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm wenden: holzkamp.monika@bitburg-pruem.de, Tel. 06561/15-3241.