Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 28/2026
Allgemeine Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tage

ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

(Frist: 11.07.2026 bis einschl. 21.07.2026)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Landwirt-

schaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich oder per E-Mail an: Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Größe der bewirtschafteten Fläche mitteilen.