Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Öffentliche Bekanntmachung

Mit Schreiben vom 05.04.2023 hat das Büro Plan-Lenz GmbH, Winterspelt, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Erweiterung von Industrie- und Gewerbeflächen in der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld, Verbandsgemeinde Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:

Die Erweiterung von Industrie- und Gewerbeflächen in der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld, Verbandsgemeinde Prüm, ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:

1.

Der vorgesehene Standort ist nicht im aktuellen Flächennutzungsplans der VG Prüm enthalten. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen.

2.

In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass von dem Vorhaben keine schädlichen Immissionen ausgehen.

3.

Die wasserrechtlichen Belange sind zu beachten.

4.

Besonderer Wert soll auf die Anpassung der geplanten Baukörper an das vorhandene Ortsbild und auf Einbindung des Plangebietes in die umgebende Landschaft gelegt werden.

5.

Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.

6.

Die Hinweise von Westnetz, Telekom, Landesamt für Geologie und Bergbau und dem LBM sind zu beachten.

7.

Das Vorhaben liegt teilweise in einem Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft. Im weiteren Verfahren ist daher dafür Sorge zu tragen, dass keinem landwirtschaftlichen Betrieb durch das Vorhaben planungsbedingte Nachteile entstehen.

Bitburg, 12. Juli 2023
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag
Katharina Scheer