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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 10.07.2024

Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat aufgrund des § 17 der Landeskreisordnung (LKO) und der §§1, 2, 3 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 08.07.2024 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die Satzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 29.10.2001, zuletzt geändert durch die Achte Änderungssatzung vom 21.07.2023, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Lehrkräfte erhält folgende Fassung:

(1) An der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm unterrichten künstlerisch und musikpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte.

(2) Das Entgelt der Lehrkräfte richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) in der jeweils geltenden Fassung.

2. §§ 22-25 entfallen

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.

Bitburg, den 10.07.2024
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Andreas Kruppert
Landrat

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.