Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat aufgrund des § 17 der Landeskreisordnung (LKO) und der §§1, 2, 3 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 08.07.2024 folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 29.10.2001, zuletzt geändert durch die Achte Änderungssatzung vom 21.07.2023, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Lehrkräfte erhält folgende Fassung:
(1) An der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm unterrichten künstlerisch und musikpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte.
(2) Das Entgelt der Lehrkräfte richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) in der jeweils geltenden Fassung.
2. §§ 22-25 entfallen
Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.