Mehr Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger: Zum 1. Januar 2023 trat die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen.
Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?
Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen; vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.
Wieviel Geld bekommt ein Wohngeldhaushalt?
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.
Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Bitburg beantragt werden. Dort sind auch Antragsvordrucke erhältlich. Die Vordrucke können ebenfalls unter www.bitburg-pruem.de heruntergeladen werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Alle Antragsvordrucke sind unter www.bitburg-pruem.de (Startseite unter „Interessantes“) abrufbar. Dort finden Sie ebenfalls ein Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Wohngeld Plus. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Anträge letztlich bearbeitet werden können. Nutzen Sie hierzu bitte die Mailadresse wohngeld@bitburg-pruem.de. Wegen der zu erwartenden hohen Anzahl an Wohngeldanträgen bitten wir freundlich, bis zur Bescheiderteilung von Rückfragen abzusehen.