Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 3/2025
Seite 3
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aktualisierte Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Dorferneuerung in Kraft getreten

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt auch weiterhin private und öffentliche Antragsteller bei der Umsetzung von Maßnahmen im Förderprogramm Dorferneuerung. Die aktualisierte Verwaltungsvorschrift (VV-Dorf) ist am 01.01.2025 in Kraft getreten.

Im Bereich der privaten Antragsteller handelt es sich vornehmlich um die Erhaltung, Gestaltung und Umnutzung älterer, auch leerstehender Gebäude. Für kommunale Projekte sind wie bisher auch sowohl konzeptionelle als auch bauliche Maßnahmen förderfähig. Die max. Förderhöhe bei privaten Maßnahmen bleibt bei 30.000 EUR pro Projekt; kommunale Projekte können mit einem Fördersatz von max. 75% unterstützt werden.

Bei Fragen stehen die Ansprechpartner der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung. Kontaktdaten und weitere Informationen unter www.bitburg-pruem.de (Auswahl Bürgerservice, Verwaltungsleistungen A-Z, Suchbegriff „Dorferneuerung“).