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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 30/2022
Allgemeine Mitteilungen
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Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Dackscheid  —  (Gr.L.Nr. 390/2022)

Flur 51 Nr. 234

Waldfl.,

In der Höhendell

0,5985 ha

Flur 51 Nr. 235

Waldfl.,

daselbst

0,2834 ha

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis

spätestens 10 Tage

ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

(Frist: 30.07.2022 bis einschl. 09.08.2022)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail an: Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.