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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Hommerdingen, Kruchten, Niedersgegen und Nusbaum, Verbandsgemeinde Südeifel

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), die vorgenannten Rechtsgrundlagen in der zurzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:

1.

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eine WKA des Typs Enercon E-138 EP3 mit TES mit einer Nabenhöhe 130,03 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Nennleistung 3,5 MW in der Gemarkung Kruchten, Flur 9, Flurstücke 65, 64 und Gemarkung Niedersgegen, Flur 13, Flurstück 26

Koordinaten (hier: UTM): R: 32.305.692 H: 5.531.604

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eine WKA des Typs Enercon E-126 EP3 mit TES mit einer Nabenhöhe 135,31 m, Rotordurchmesser 126,67 m, Nennleistung 4,0 MW in der Gemarkung Hommerdingen, Flur 1, Flurstücke 7, 89 und Gemarkung Niedersgegen, Flur 13, Flurstück 26

Koordinaten (hier: UTM): R: 32.306.187 H: 5.531.780

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eine WKA des des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit TES mit einer Nabenhöhe 160,00 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Nennleistung jeweils 4,2 MW in der Gemarkung Hommerdingen, Flur 1, Flurstücke 57/1, 56, 57/2, 86 und Gemarkung Niedersgegen, Flur 13, Flurstück 21

Koordinaten (hier: UTM): R: 32.306.307 H: 5. 532.372 und

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eine WKA des des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit TES mit einer Nabenhöhe 160,00 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Nennleistung jeweils 4,2 MW in der Gemarkung Nusbaum, Flur 2, Flurstücke 2, 1, 40

Koordinaten (hier: UTM): R: 32. 307.234 H: 5. 533.297

auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen und den Nebenbestimmungen erteilt

2.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt für zwei Wochen aus in dem Zeitraum vom 01.08.2023 bis einschließlich 15.08.2023 bei der

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Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 310 (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@ bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und bei der

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Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, Zimmer Nr. 109 (Telefon 06564 69-13612, E-Mail mossal.denis@vg-suedeifel.de, Telefon 06564 69-13611, E-Mail leiner.niklas@vg-suedeifel.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Der Bescheid mit Begründung kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden. Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen abgerufen werden.

3.

Hinweise:

a)

Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG).

b)

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

c)

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, telefonisch oder elektronisch (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de) angefordert werden.

4.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Bitburg, den 17. Juli 2023
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
In Vertretung
Andrea Fabry