Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und über die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landrats am 30. August 2026 und für eine etwaige Stichwahl am 20. September 2026 erfolgt im Bekanntmachungsorgan der jeweiligen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung.
Sie informiert insbesondere darüber, dass die Bürger in der Zeit von Montag, den 10. August 2026, bis Freitag, den 14. August 2026, während der Dienststunden bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse erhalten. Zudem enthält sie Hinweise zur Erteilung von Wahlscheinen. Für Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der jeweiligen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung verwiesen.