Die Erteilung einer Hoftierarztvollmacht ist notwendig, damit ein praktizierender Tierarzt auf das Bestandsregister des Rinderhalters zugreifen kann, um einen Untersuchungsantrag zu erstellen (z.B. für die regelmäßige BHV1-Untersuchung) aber auch um Impfungen (z.B. Blauzungenkrankheit) bei den geimpften Einzeltieren erfassen zu können. Das Veterinäramt des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist darauf hin, dass für die Erteilung von Hoftierarztvollmachten durch Rinderhalter an den praktizierenden Tierarzt nachfolgende Möglichkeiten bestehen:
Online-Verfahren
In der Hit-Datenbank (www.hi-tier.de) kann der Rinderhalter selbst im Menü „Weitere Abfragen und Funktionen“, “Selbstverwaltung Vollmachten als Vollmachtgeber“ seinem praktizierenden Tierarzt digital eine Hoftierarztvollmacht erteilen. Hiernach hat der praktizierende Tierarzt bereits Zugriff auf die Tierangaben.
Papiervordruck
In der Hit-Datenbank (www.hi-tier.de) kann im Menü
„Weitere Abfragen und Funktionen“, “ Vollmachtsvordrucke und Formulare“ die Hoftierarztvollmacht in Papierform erstellt und ausgedruckt werden. Ferner kann dieser Vordruck durch das zuständige Veterinäramt auf Anfrage hin zugesandt werden, falls kein Online-Zugang in HIT besteht (per Post, E-Mail oder Fax). Nach Unterzeichnung durch den Rinderhalter wird die Hoftierarztvollmacht vom Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. in Bad Kreuznach in der Hit-Datenbank erfasst. Erst hiernach hat der praktizierende Tierarzt Zugriff auf die Tierdaten.