Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat aufgrund des § 17 der Landeskreisordnung (LKO) und der §§1, 2, 3 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 17.07.2023 folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 29.10.2001, zuletzt geändert durch die Siebte Änderungssatzung vom 17.05.2022, wird wie folgt geändert:
1. § 20 Vereinsmitgliederermäßigung/Chormitgliederermäßigung
Abs. 1 Ermäßigung wird gestaffelt
- Vereinsmitgliederermäßigung/Chormitgliederermäßigung
Wirken Schüler/innen mit dem Instrument, an dem sie durch die Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Einzelunterricht unterrichtet werden, in örtlichen Vereinen aktiv mit, so wird die maßgebliche Unterrichtsgebühr ab Antragstellung ermäßigt.
10% Vereinsmitgliederermäßigung ab dem Tag der Anmeldung in der Musikschule des Eifelkreis Bitburg-Prüm und 20% Vereinsmitgliederermäßigung mit Beginn des 4 Unterrichtsjahres.
Die Regelungen zur Vereinsmitgliederermäßigung sind entsprechend im Fach Gesang anzuwenden, wenn der/die Schüler/in als aktives Mitglied in einem Chor mitwirkt.
Die aktive Mitwirkung muss durch den Vereinsvorsitzenden schriftlich bestätigt werden. Die Ermäßigung muss vom jeweiligen Verein für den/die Schüler/in beantragt werden. Gebührenschuldner bleibt der/die Teilnehmer/in am Unterricht bzw. bleiben dessen/deren Erziehungsberechtige.
Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.