Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 32/2022
Seite 2
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Übernahme von Schülerfahrtkosten jetzt online beantragen

Im Rahmen der digitalen Umstellung öffentlicher Dienstleistungen und Verwaltungsprozesse, führt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm die Antragstellung für die Übernahme der Schülerfahrtkosten in einem Online-Verfahren nach und nach für alle Schularten ein.

Nachdem bereits seit dem Schuljahr 2021/2022 die Antragstellung für die Grundschüler/innen ausschließlich online erfolgt, wird nun auch ab dem Schuljahr 2022/2023 die Online-Antragstellung für die Schüler/innen der Sekundarstufe I (Realschule plus, Klassen 5 bis 10 der Gymnasien / kooperativen Gesamtschulen) eingeführt. Der Antrag muss nur gestellt werden, wenn es sich um einen Schul- oder Wohnortwechsel handelt. In den vorherigen Jahren wurde der Antrag in Papierform gestellt und von den meisten Erziehungsberechtigten direkt bei der Schulanmeldung unterschrieben. Besucht das Kind weiterhin die gleiche Schule, gibt es die Fahrkarten wie immer automatisch am ersten Schultag.

Die Kreisverwaltung bittet alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 5 wechseln und den Antrag noch nicht gestellt haben, dies unverzüglich zu tun, da ansonsten nicht gewährleistet ist, dass die Kinder rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres in den Besitz der neuen Fahrkarten gelangen.

Zur Antragsseite gelangt man durch Einscannen des QR-Codes oder über die Rubrik „Interessantes“ unter www.bitburg-pruem.de (Startseite). Auf die Eingabe des richtigen Schuljahres ist bei der Antragstellung zu achten.

Für Rückfragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Schülerbeförderung (Tel. 06561/15 -1190; -1191, E-Mail schuelerbefoerderung@bitburg-pruem.de) gerne zur Verfügung.