Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U220149-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb einer Flüssiggasversorgungsanlage Brenngas für die Beheizung von Ferienhäusern bestehend aus einem vollständig erdgedeckten Druckgerät (13 m³ / 5,6 t) mit einem Domschacht auf dem Behälterscheitel zur Unterbringung der Behälterarmaturen, Druckregler sowie Rohrleitungen und Armaturen
Antragsteller: Primagas Energie GmbH, Luisenstraße 113, 47799 Krefeld, Gemarkung, Flur, Flurstück: Prüm - 0001 - 1/22
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 7 UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen / Umwelt“ sowie im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.