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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß§ 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

(siehe auch http://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U220149-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb einer Flüssiggasversorgungsanlage Brenngas für die Beheizung von Ferienhäusern bestehend aus einem vollständig erdgedeckten Druckgerät (13 m³ / 5,6 t) mit einem Domschacht auf dem Behälterscheitel zur Unterbringung der Behälterarmaturen, Druckregler sowie Rohrleitungen und Armaturen

Antragsteller: Primagas Energie GmbH, Luisenstraße 113, 47799 Krefeld, Gemarkung, Flur, Flurstück: Prüm - 0001 - 1/22

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 7 UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen / Umwelt“ sowie im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bitburg, den 29. Juli 2022
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag
gez. Richard Schons