| 1. | Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 28.07.2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros BGHplan, Trier, Odernheim, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Spangdahlem, Verbandsgemeinde Speicher, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet. |
| 2. | Die Firma GP Joule Projects GmbH, Reußenköge, plant die Errichtung einer erdgebundenen Freiflächen-Photovoltaikanlage in der o.g. Gemarkung mit einer Gesamtgröße von ca.15 ha. |
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| Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, ob das Vorhaben |
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| • mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und |
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| • unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist. |
| 3. | Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 05.09. bis 04.10.2022 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden: |
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| - Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de /cms/aktuell/bekanntmachungen |
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| - VG Speicher: www.vg-speicher.de |
| 4. | Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 18.10.2022 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Katharina Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Herrn Neufang (a.neufang@vg-speicher.de) abgegeben werden. |
| 5. | Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht. |