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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

1.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 28.07.2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros BGHplan, Trier, Odernheim, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Spangdahlem, Verbandsgemeinde Speicher, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.

2.

Die Firma GP Joule Projects GmbH, Reußenköge, plant die Errichtung einer erdgebundenen Freiflächen-Photovoltaikanlage in der o.g. Gemarkung mit einer Gesamtgröße von ca.15 ha.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, ob das Vorhaben

• mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und

• unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

3.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 05.09. bis 04.10.2022 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:

- Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de /cms/aktuell/bekanntmachungen

- VG Speicher: www.vg-speicher.de

4.

Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 18.10.2022 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Katharina Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Herrn Neufang (a.neufang@vg-speicher.de) abgegeben werden.

5.

Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Bitburg, 17.08.2022
Im Auftrag: Helmut Berscheid