Am 4. November 1904 stürzte ein Mann auf dem Weg von Preist nach Auw die Straßenböschung herab und brach sich dabei den Fuß. Da die Gemeinde Auw für die Instandhaltung des Weges verantwortlich war, verklagte er die Gemeinde auf Schadensersatz. Dabei ging er durch alle möglichen Instanzen: so entschieden in dieser Sache das Landgericht Trier und das Oberlandesgericht Köln in mehreren Urteilsverkündungen bis ins Jahr 1907 immer wieder darauf, die Klage abzuweisen.
Dabei kamen immer mehr Details heraus. Der Mann war zum Zeitpunkt des Unfalls stark betrunken gewesen und hatte keine Laterne dabei, um sich in der Dunkelheit den Weg zu leuchten. Somit hatte er aus Sicht des Gerichtes die Hauptschuld am Vorfall zu tragen. Allerdings nahm das Gericht auch die Gemeinde in Regress, die den betroffenen Abschnitt nicht ausreichend mit Prellsteinen für Fuhrwerke abgesichert hatte, was den Absturz des Mannes möglicherweise verhindert hätte. Die Gerichte sahen jedoch das eigene Verschulden das Mannes höher an, weshalb sie die Klage abwiesen (Quelle: Signatur 655,188 Nr. 218).