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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 35/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Alsdorf —  (Gr.L.Nr. 486/2023)

Flur 3 Nr. 82/1, Waldfl., Im Kreisfeld, —  0,5542 ha

- Gemarkung Eschfeld  — (Gr.L.Nr. 496/2023)

Flur 3 Nr. 284/2, LWFl., Auf Koppenauel, —  0,6755 ha

Hinweis: Flurbereinigung!

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tage

ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

(Frist: 02.09.2023 bis einschl. 12.09.2023)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an:

Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.