(Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)
(siehe auch http://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen und https://www.uvp-verbund.de/portal/)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des folgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens kein Erörterungstermin durchgeführt wird, da gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben wurden:
Verfahren: Aktenzeichen 06U220178-10
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung des bestehenden Steinbruches, in dem Sprengstoffe verwendet werden (Anlage nach Ziffer 2.1.1 der 4. BImSchV); Antrag auf Erweiterung und Vertiefung des Steinbruches
Antragsteller: Reichle Dolomitstein GmbH, Dudweilerstraße 80, 66386 St. Ingbert Gemarkung Wallersheim, Flur 30, Flurstücke 6, 7/1, 7/2, 8/1, 8/2, 9/1, 9/2, 10, 11, 12, 13/1, 13/2, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 2/2, 20, 21/1, 21/2, 21/3, 29, 30, 31, 33 tw. und 35
Somit entfällt der in der öffentlichen Bekanntmachung vom 27.05.2023 hierfür festgelegte Termin am Mittwoch den 11.10.2023.