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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Mit Schreiben vom 20. Mai 2022 hat das Büro gutschker & dongus GmbH, Odernheim am Glan, im Auftrag der Firma Buß Solar Gmbh, Borken, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Üttfeld, Verbandsgemeinde Arzfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:

Die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Üttfeld, Verbandsgemeinde Arzfeld, ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:

1.

In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass von der PV-Anlage keine schädlichen Immissionen ausgehen. So sind u. a. mögliche Blendwirkungen auszuschließen.

2.

Für PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich besteht ein Planungsvorbehalt. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen.

3.

Im Rahmen der FNP-Gesamtfortschreibung sind mögliche Alternativstandorte im gesamten Gebiet der VG Arzfeld zu überprüfen (Planungserfordernis).

4.

Das Vorhaben liegt teilweise in einem Vorranggebiet der Landwirtschaft. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Im weiteren Verfahren sind Aussagen über die agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens auf Belange der Landwirtschaft, bzw. der konkret und/oder mittelbar betroffenen Landwirte zu ergänzen und vertieft darzustellen.

5.

Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.

6.

Die wasserschutzfachlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen.

7.

Dem Stellenwert der Fläche in einem Vorranggebiet mit guter Eignung für landschaftsbezogene Freizeit und Erholung ist Rechnung zu tragen. Daher soll bei der Projektrealisierung besonderer Wert auf die Einbindung des Plangebietes in die umgebende Landschaft gelegt werden.

8.

Die Auflagen des Landesbetriebes Mobilität sowie der Telekom sind bei der Errichtung der PV-Anlage zu beachten.

Bitburg, 30. August 2022
Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Im Auftrag
Katharina Scheer