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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 37/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Lahr  —  (Gr.L.Nr. 526/2023)

Flur 7

Nr. 13/3,

Erholungsfl., GFF, LWFl., Hauptstr. 16, Kobertstr.

Flur 8

Nr. 20/5,

LWFl., Im Bungert auf der Fuslay

- Gemarkung Speicher  —  (Gr.L.Nr. 527/2023)

Flur 31

Nr. 93,

LWFl., In der hintersten Kanferwies

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten (Frist: 16.09.2023 bis einschl. 26.09.2023)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm,

Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1,

54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege

oder per E-Mail ausschließlich an:

Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter

Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.