Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg
für das Haushaltsjahr 2022
Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.032.639 Euro | |||
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.032.639 Euro | |||
| das Jahresergebnis auf | 0 Euro | |||
| 2. 2. im Finanzhaushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 322.096 Euro | |||
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.330.000 Euro | |||
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 10.205.000 Euro | |||
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -4.875.000 Euro | |||
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.552.904 Euro | |||
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 4.867.904 Euro
zusammen auf — 4.867.904 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 6.000.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 5.330.000 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5 Gebühren und Beiträge
Für die Erhebung der nach der Straßenreinigungssatzung vorgesehenen Straßenreinigungsgebühren wird folgender Entgeltsatz für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2021 festgesetzt:
pro m angrenzende zu räumende und zu bestreuende Straßenlänge 1,30 Euro.
§ 6 Verbandsumlage
Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2022 wird auf 28.441,00 Euro festgesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil am 01.07.2022 an den Zweckverband zu entrichten.
Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge:
| 1. Landkreis Bitburg-Prüm | (37 %) | 10.523,17 € | |
| 2. Stadt Bitburg | (37 %) | 10.523,17 € | |
| 3. Verbandsgemeinde Bitburg-Land | (24 %) | 6.825,84 € | |
| 4. Ortsgemeinde Röhl |
| (1 %) | 284,41 € |
| 5. Ortsgemeinde Scharfbillig | (1 %) | 284,41 € |
§ 7 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt — 2.932.218 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt — 2.932.218 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt — 2.949.224 Euro.
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 50.000 Euro überschritten sind.
Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 24.08.2022 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.09.2022 bis zum 07.10.2022 an allen Werktagen - außer samstags – von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, Maria-Kundenreich-Str. 7 (Zimmer 1.38), 54634 Bitburg, öffentlich aus.