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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 38/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Utscheid (Gr.L.Nr. 540/2023)

Flur 20 Nr. 56, LWFl., In Theisbüsch, 1,4923 ha

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten (Frist: 23.09.2023 bis einschl. 03.10.2023)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm,

Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1,

54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege

oder per E-Mail ausschließlich an:

Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.