Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Gemarkung Utscheid (Gr.L.Nr. 540/2023)
Flur 20 Nr. 56, LWFl., In Theisbüsch, 1,4923 ha
Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten (Frist: 23.09.2023 bis einschl. 03.10.2023)
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm,
Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1,
54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege
oder per E-Mail ausschließlich an:
Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.