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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 38/2024
Seite 3
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Wahl des Beirates für Migration und Integration

Am 10. November 2024 findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Eifelkreises Bitburg-Prüm statt. Diese Wahl ist eine bedeutende Möglichkeit, sich für die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund im Eifelkreis Bitburg-Prüm aktiv einzusetzen und deren Stimme in der Kommunalpolitik zu stärken.

Alle wahlberechtigten ausländischen und eingebürgerten Einwohner und Einwohnerinnen, die am 06. Oktober 2024 im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit Hauptwohnung gemeldet sind (spätester Termin für die Anmeldung: 10. August 2024) werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde bzw. im Eifelkreis nicht gemeldet sind, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Ebenso können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a)

als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b)

nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, dem 8. November 2024, 12 Uhr, bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, beantragen.

Insoweit wird auf die Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigen Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis vom 09.09.2024 auf der Homepage der Kreisverwaltung (https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/) hingewiesen. Dort sind Antragsvordrucke hinterlegt, ansonsten können Sie diese bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, erhalten.