Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U230100-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Haltung von Rindern als Milchvieh (Gesamtkapazität 981 Tierplätze bzw. 1.012 Großvieheinheiten) sowie einer Anlage zur Lagerung von Gülle (Gesamtkapazität 10.553 m³)

Antragsteller: Niehl Dairy GbR, Dorfstraße 6, 54646 Niehl,

Gemarkung, Flur, Flurstück: Niehl - 0003 - 3/1

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 7 UVPG i.V.m. Nr. 7.5.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (https://www.bitburg-pruem.de/cms/

bekanntmachungen) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen und Umwelt“ sowie im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bitburg, den 11. September 2024
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag
gez.:
Richard Schons