Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U230100-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Haltung von Rindern als Milchvieh (Gesamtkapazität 981 Tierplätze bzw. 1.012 Großvieheinheiten) sowie einer Anlage zur Lagerung von Gülle (Gesamtkapazität 10.553 m³)
Antragsteller: Niehl Dairy GbR, Dorfstraße 6, 54646 Niehl,
Gemarkung, Flur, Flurstück: Niehl - 0003 - 3/1
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 7 UVPG i.V.m. Nr. 7.5.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (https://www.bitburg-pruem.de/cms/
bekanntmachungen) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen und Umwelt“ sowie im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.