Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Öffentliche Bekanntmachung – Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen auf der Gemarkung Roth, Verbandsgemeinde Prüm

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), die vorgenannten Rechtsgrundlagen in der zurzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:

1.

Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der Windpark Roth GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 24941 Flensburg durch Bescheid vom 22.12.2022, Az. 06U210199-10, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 mit TES, davon

- eine WKA mit einer Nabenhöhe 130,03 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Nennleistung 3,50 MW in der Gemarkung Roth, Flur 8, Flurstücke 8/1 und 8/2, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.418 H: 5.577.551,5 und

- eine WKA mit einer Nabenhöhe 130,03 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Nennleistung 3,50 MW in der Gemarkung Roth, Flur 5, Flurstücke 52, 51 und 113, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.021,4 H: 5.577.447

auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen und den Nebenbestimmungen erteilt.

2.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt für zwei Wochen aus in dem Zeitraum vom 31.01.2023 bis einschließlich 14.02.2023 bei der

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 310 (Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@ bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer Nr. 305 (Tel. 06551 943-305, E-Mail robert.ennen@vg-pruem.de oder Tel. 06551 943-304, E-Mail claudia.breuer@vg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Abteilung 2 – Bauen und Umwelt, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 212 (Telefon: 06591 13-1106, E-Mail winfried.schegner@gerolstein.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, und bei der

Gemeindeverwaltung Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer Nr. 20 (Telefon: 02482 85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Der Bescheid mit Begründung kann während der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden.

Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen abgerufen werden.

3.

Hinweise:

a) Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG).

b) Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

c) Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, telefonisch oder elektronisch (Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3090,

E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de) angefordert werden.

4.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Straße 1, oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an:

KV-Eifelkreis-Bitburg-Pruem@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Bitburg, den 16. Januar 2023
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
In Vertretung: Andrea Fabry