Öffentliche Bekanntmachung – Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen auf der Gemarkung Roth, Verbandsgemeinde Prüm
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), die vorgenannten Rechtsgrundlagen in der zurzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:
| 1. | Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der Windpark Roth GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 24941 Flensburg durch Bescheid vom 22.12.2022, Az. 06U210199-10, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 mit TES, davon |
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| - eine WKA mit einer Nabenhöhe 130,03 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Nennleistung 3,50 MW in der Gemarkung Roth, Flur 8, Flurstücke 8/1 und 8/2, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.418 H: 5.577.551,5 und |
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| - eine WKA mit einer Nabenhöhe 130,03 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Nennleistung 3,50 MW in der Gemarkung Roth, Flur 5, Flurstücke 52, 51 und 113, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.021,4 H: 5.577.447 |
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| auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen und den Nebenbestimmungen erteilt. |
| 2. | Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt für zwei Wochen aus in dem Zeitraum vom 31.01.2023 bis einschließlich 14.02.2023 bei der |
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| • Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 310 (Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@ bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bei der |
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| • Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer Nr. 305 (Tel. 06551 943-305, E-Mail robert.ennen@vg-pruem.de oder Tel. 06551 943-304, E-Mail claudia.breuer@vg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bei der |
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| • Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Abteilung 2 – Bauen und Umwelt, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 212 (Telefon: 06591 13-1106, E-Mail winfried.schegner@gerolstein.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, und bei der |
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| • Gemeindeverwaltung Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer Nr. 20 (Telefon: 02482 85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr. |
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| Der Bescheid mit Begründung kann während der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden. |
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| Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen abgerufen werden. |
| 3. | Hinweise: |
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| a) Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG). |
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| b) Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. |
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| c) Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, telefonisch oder elektronisch (Tel. 06561 15-3100, E-Mail adames.sandra@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3090, |
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| E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de) angefordert werden. |
| 4. | Rechtsbehelfsbelehrung: |
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| Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Straße 1, oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an: |
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| KV-Eifelkreis-Bitburg-Pruem@poststelle.rlp.de erhoben werden. |