Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| - Gemarkung Laudesfeld — (Gr.L.Nr. 19/2024) | |
| Flur 2 Nr. 18/4, | Erholungsfläche, GFF, |
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| LWFl., Laudesfeld 24, — 1,1986 ha |
Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse
bis spätestens 10 Tage
ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten (Frist: 27.01.2024 bis einschl. 06.02.2024) der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an:
Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.