Im Protokollbuch des Municipalrats von Schönecken findet sich aus dem Jahre 1818 ein Schreiben, welches am 09.08.1818 an die Bürgermeister der zum „Kreis Daun“ gehörenden Gemeinden gesandt worden ist. Darin wurden die Bürgermeister dazu aufgefordert, bewaffnete Patrouillen durch die Ortschaften während des Zeitraums der Ernte zu organisieren.
Da sich damals die meisten Einwohner des Dorfes auf ihren Feldern befanden, befürchtete man, dass dem schutzlos zu Hause liegenden Eigentum der Menschen ohne diese Patrouillen Schaden zugefügt werden könnte. Daher sollte mindestens ein Mann „mit Lanze oder Seitengewehr bewaffnet“ während des Zeitraumes der Ernte am Tag durch das Dorf patrouillieren.
Die Bürgermeister wurden persönlich dafür verantwortlich gemacht, dass bei diesen Patrouillen keine Minderjährigen unter 18 Jahren eingesetzt wurden, da die Arbeitskraft der erwachsenen Männer eigentlich für die Feldarbeit gebraucht wurde. Ebenfalls hatten die Bürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass reihum alle Häuser des Ortes eine solche Wache stellen mussten. Versäumte jemand seinen Wachdienst, weigerte er sich diesen zu erledigen oder fiel während des Wachdienstes durch Nachlässigkeit auf, musste der Bürgermeister eine Strafzahlung eintreiben (Quelle: Signatur B 1, Nr. 2218).