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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 15 „Administrativer Bereich West“ des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg

– Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) –

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 19. Juli 2022 die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Administrativer Bereich West“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Ausschlussgründe gem. § 13a Abs. 1 S. 4 und 5 BauGB liegen nicht vor, sodass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden kann.

Der Planänderungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat zudem in ihrer Sitzung am 10.10.2022 über den Bebauungsplanentwurf beraten und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Masholder, Flur 4, Flurstücke 78/2 (teilweise), 76 (teilweise), 21, 77/1 und 9/1 (siehe Kartenauszug). Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann auch in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Zimmer 1.38), Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg eingesehen werden.

Grundsätzliches Ziel der Planung:

Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Betrieb der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende des Landes Rheinland-Pfalz geschaffen werden.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Administrativer Bereich West“, bestehend aus der Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung liegt nunmehr gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 02.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Zimmer 1.38), Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern bzw. Stellungnahmen zur Bebauungsplanaufstellung vorbringen. Über den Inhalt des Entwurfes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg – https://www.konversion-bitburg.de/flugplatz-bitburg/downloads/ – kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und auch auf elektronischem Wege unter der E-Mail-Adresse info@konversion-bitburg.de zu der Planung Stellung beziehen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 02.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Bitburg, 10. Oktober 2022
Zweckverband Flugplatz Bitburg
Andreas Kruppert
Verbandsvorsteher