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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß

§ 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

(siehe auch https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U230179-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb einer Flüssiggastankanlage (28,6 t) und einer Biogaseinspeiseanlage auf dem Betriebsgelände der Biogasanlage Pickließem (Gemarkung Pickließem, Flur 2, Flurstück Nr. 50/5)

Antragsteller: SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH, Ostallee 7-13, 54290 Trier,

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 7 UVPG i.V.m. Nr. 9.1.1.3, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen und Umwelt“ sowie im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bitburg, den 9. Oktober 2023
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag:
gez.: Richard Schons