Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde – hat auf Antrag der Firma Firma Kohl-Bau GmbH&Co.KG, 54566 Irrel, eine beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu einem Vorhaben in der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld, Verbandsgemeinde Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.
1. Die Firma Kohl-Bau aus Irrel plant die Ausweisung von Wohnbauflächen in der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld am südwestlichen Ortsrand. Es soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen. Da die Flächen des Plangebietes nicht als Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan der VG Prüm dargestellt sind, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme, für die es einer beschleunigten Raumverträglichkeitsprüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG, bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,
| • | ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und |
| • | ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist. |
2. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der Raumverträglichkeitsprüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 26.10.2024 bis zum 26.11.2024unter folgender Internet-Anschrift eingesehen werden:
| • | Kreisverwaltung: |
Alternativ können die Planunterlagen bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Standort Alte Kaserne, Maria-Kundenreich-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
3. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 26.11.2024 bei der Kreisverwaltung, Frau Rissling (rissling.lisa@bitburg-pruem.de) abgegeben werden.
4. Das Ergebnis der beschleunigten Raumverträglichkeitsprüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.