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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 42/2025
Allgemeine Mitteilungen
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Neue Beitragstabellen für die Kindertagespflege und die Förderung in Kindertagesstätten ab dem 01.01.2026

Gemäß § 90 des Sozialgesetzbuches Achten Buches (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 9 der Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Beteiligung der Eltern an den Kosten der Kindertagespflege sowie § 26 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) werden im Eifelkreis Bitburg-Prüm Elternbeiträge zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen erhoben.

In seiner Sitzung am 22.09.2025 hat der Jugendhilfeausschuss die Änderung der Stundenfenster in der Kindertagespflege sowie die Anhebung der Einkommensstufen bezogen auf die Einkommensgrenzen gemäß § 85 SGB XII beschlossen. Die Regelung gilt für Bewilligungen ab dem 01.01.2026. Damit einhergehend wurden die Kostenbeitragstabellen für die Kindertagespflege sowie für die U2-Plätze in den Kindertagesstätten angepasst. Die Kostenbeiträge werden stufenweise zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 erhöht. Die neuen Tabellen werden bei Neufestsetzungen ab dem 01.01.2026 zugrunde gelegt.

Die Beitragstabellen für den Besuch einer Kindertagesstätte sind im Internet veröffentlicht unter: https://client.rlpdirekt.de/public/kveifelkreisbitburgpruem_bis/buergerservice/leistungen/RLP:entry:104955:ANLR-VLR/beratung-zur-aufnahme-eines-kindes-in-kita-oder-kindertagespflege-in-anspruch-nehmen/

Die Beitragstabellen für die Kindertagespflege sind veröffentlicht unter: https://client.rlpdirekt.de/public/kveifelkreisbitburgpruem_bis/buergerservice/leistungen/RLP:entry:104952:ANLR-VLR/platz-in-kindertageseinrichtung-oder-kindertagespflege-beantragen/