Die Unterlagen des ehemaligen Wirtschaftsamtes geben tiefe Einblicke in die Schicksale vieler Menschen während des 2. Weltkrieges. In diesem Zeitraum waren viele Güter, die heute zu unserem Alltag gehören, Mangelware. So konnten Gebrauchsgegenstände wie Schuhe, Herrenanzüge und Kleider nur mit einem Bezugsschein erworben werden, den man wiederum nur über einen begründeten Antrag beim Wirtschaftsamt erhalten konnte. Die damaligen Beamten prüften, ob das benötigte Gut aus ihrer Sicht erworben werden musste. Dabei wurde vor allem bei der Erteilung von Bezugscheinen für Zimmeröfen genauer hingeschaut.
Ein Beispiel für den Aufwand dieses Verfahrens bietet der Antrag eines Mannes aus Daudistel. Er wollte einen Zimmerofen für ein neu erbautes Schlafzimmer in seinem Haus erwerben. Als Antwort erhielt er im ersten Moment die Rückfrage, „warum jetzt auf einmal in dem Zimmer ein Ofen gebraucht wird. Es sind doch keine Kinder im Haus, die ein geheiztes Schlafzimmer haben müssen.“ Erst nachdem der Mann der Behörde mit ärztlicher Bescheinigung nachweisen kann, dass er eine kranke Tochter hat, erhält er die Genehmigung, sich einen Ofen für das Zimmer zu kaufen (Quelle: Signatur A 1, Nr. 3505).