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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 07.10.2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros Plan-Lenz, Winterspelt, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zum Vorhaben neue Flächenausweisungen am südlichen Ortsrand Wolsfelds „In den Kerten / Auf der Acht“ in der Ortsgemeinde Wolsfeld, Verbandsgemeinde Bitburger Land, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.

1.

Die Ortsgemeinde Wolsfeld plant neue Flächenausweisungen am südlichen Ortsrand in der Ortsgemeinde Wolsfeld.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme, für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,

• ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und

• ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 07.11. bis 07.12.2022 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:

• Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de (Bekanntmachungen)

• VG Bitburger Land: www.bitburgerland.de

3.

Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 21.12.2022 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Badorf (badorf.clarissa@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Frau Gillen (dorothee.gillen@bitburgerland.de) abgegeben werden.

4.

Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Bitburg, 17.10.2022
Im Auftrag
Helmut Berscheid