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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 29.09.2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros GeoConsult Busch, Aachen, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zum Erweiterungsvorhaben Steinbruch Meckel in der Ortsgemeinde Meckel, Verbandsgemeinde Bitburger Land, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.

1.

Die Kohl Bau GmbH & Co. KG, Irrel, plant die Erweiterung des Steinbruchs in der Ortsgemeinde Meckel.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme, für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,

• ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und

• ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 07.11. bis 07.12.2022 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:

• Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de (Bekanntmachungen)

• VG Bitburger Land: www.bitburgerland.de

3.

Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 21.12.2022 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Badorf (badorf.clarissa@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Frau Gillen (dorothee.gillen@bitburgerland.de) abgegeben werden.

4.

Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Bitburg, 17.10.2022
Im Auftrag
Helmut Berscheid