Einberufung einer Ersatzperson in den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm
(gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)
Herr Michael Ludwig hat mit Schreiben vom 27.09.2024 sein Mandat als Kreistagsmitglied niedergelegt.
Nach § 53 in Verbindung mit § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Kreistagsmitglied gewählt wurde, in den Kreistag einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/ Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der CDU wurde
Herr Michael Horper, Hauptstraße 38, 54619 Üttfeld,
als Ersatzperson in den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm einberufen. Herr Horper hat das Mandat angenommen.