Bekanntgabe gemäß § 5 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
(siehe auch https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U210243-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Vestas V162, Nabenhöhe 119,00 m, Rotordurchmesser 162,00 m, Nennleistung 6,00 MW
Antragsteller: EEG Eifel Energiegesellschaft mbH & Co.KG, Laeisenhoferstr. 39, 54668 Ferschweiler,
| Gemarkung: | Meckel |
| Flur: | 8 |
| Flurstücke: | 76, 77, 78, 93, 94 |
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 1.6.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen Bauen / Umwelt“ sowie im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden.