1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen
2. Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
| 1. | Der Entwurf der Nachtragssatzung 2025 und 2026 liegt mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Dienstgebäude der Kreisverwaltung in Bitburg, Trierer Straße 1, Zimmer B 435, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung 2025 und 2026 mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen im Internet unter |
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| http://bitburg-pruem.de/link/buergerhaushalt |
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| zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner des Eifelkreises Bitburg-Prüm haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 03.11.2025 bis 14.11.2025, bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg oder elektronisch an buergerhaushalt@bitburg-pruem.de unter Angabe der Meldeadresse einzureichen. Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |